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Stadtgemeinde
Kitzbühel

Meldebestätigung


Meldebestätigung - Gebühren
Für eine Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister sind EUR 2,10, für eine Meldebestätigung aus dem österreichweiten zentralen Melderegister EUR 3,00 an Verwaltungsabgabe zu entrichten.
Darüber hinaus ist für eine Meldebestätigung eine Zeugnisgebühr von EUR 14,30 zu entrichten.
Wird allerdings auf der Meldebestäigung der Vorlageort und der Verwendungszweck angeführt, so entfällt diese Zeugnisgebühr. Für einige Verwendungszwecke ist die Meldebestätigung sogar völlig gebührenfrei.
Wird die Meldebestätigung schriftlich - also auch per Fax oder E-Mail - beantragt, ist darüber hinaus eine Eingabegebühr von  EUR 14,30 zu entrichten. Zusätzlich werden die Kosten für die Zustellung mittels RSA-Brief, dzt. EUR 4,75, in Rechnung gestellt.
 
Meldeauskunft - Gebühren
Für eine Meldeauskunft aus dem örtlichen Melderegister sind EUR 2,10, für eine Meldeauskunft aus dem österreichweiten zentralen Melderegister EUR 3,00 an Verwaltungsabgabe zu entrichten.
Wird die Auskunft schriftlich - also auch per Fax oder E-Mail - beantragt, ist eine Eingabegebühr von  EUR 14,30 pro angefragter Person zu entrichten. Für jede Beilage sind weitere EUR 3,90 je Bogen an Beilagegebühr zu entrichten.
Meldeauskunft - Auskunftssperre nach dem Meldegesetz
Jeder gemeldet Mensch hat das Recht, bei der Meldebehörde, bei der er angemeldet ist oder war, die Verfügung einer Auskunftssperre zu beantragen.
Der Antragsteller hat dabei ein schutzwürdiges Interesse an der Auskunftssperre glaubhaft zu machen.  Ist ein solches schutzwürdiges Interesse gegeben, verfügt die Meldebehörde für die Dauer von höchstens zwei Jahren bescheidmäßig eine Auskunftssperre.
Wird eine Auskunftssperre verfügt, so wird nur noch dann eine Meldeauskunft gewährt, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der Auskunft geltend macht. 
Für den Antrag auf Erteilung einer Auskunftssperre ist eine Eingabegebühr von EUR 14,30 und für die Bewilligung eine Verwaltungsabgabe von EUR 6,60 pro Person zu entrichten

Siehe auch help.gv: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/118/Seite.1180300.html

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