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Stadtgemeinde
Kitzbühel

Hunde_Leinenzwang-Verordnung

15.12.2010

STADTAMT KITZBÜHEL

 

Verordnung
über den Leinenzwang für Hunde

Mit Beschluss des Gemeinderates der Stadt Kitzbühel vom 13.12.2010 wird auf Grundlage des § 6a Abs. 2 lit a und b Landes-Polizeigesetz, LGBl. Nr. 60/1976 i.d.F. LGBl. Nr. 56/2007 folgende Verordnung betreffend den Leinenzwang von Hunden beschlossen:

§ 1
Geltungsbereich für Leinenzwang

1.      In öffentlichen Einrichtungen, wie allgemein zugänglichen Gebäuden, Parkanlagen und sonstigen allgemein zugänglichen Anlagen, sind Hunde an der Leine (mit einer maximalen Länge von 2 Metern) zu führen.

2.      Weiters sind Hunde in folgenden bestimmten Gebieten und auf folgenden bestimmten öffentlichen Verkehrsflächen an der Leine zu führen, welche in der, einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage, mit roter Farbe gekennzeichnet sind:

01  Schwarzseegebiet und Seebichln
02  Städt. Kläranlage und Altstoffsammelstelle
03  Stadtbauhofareal
04  Gebiet Hauptbahnhof
05  Kinderspielplatz Hirzingerpark
06  Städtischer Friedhofs- und Kirchenbereich
07  Bereich Altenwohnheim und Gesundheitszentrum
08  Bundesamtsgebäude
09  Historischer Stadtkern, Volksschule, Marienheim und Schulpark
10  Handelsakademie, Hauptschulen und Kindergarten Voglfeld
11  Bundesamtsgebäude und Kinderspielplatz Wagnerstrasse
12  Berufsschule, Feuerwehrplatz und Rotes Kreuz
13  Sportpark- und Tennisareal
14  Bereich Stadtwerke
15  Stadtstadion
16  Sportplatz Langau

§ 2
Ausnahmen vom Leinenzwang

Ausgenommen vom Leinenzwang sind Diensthunde öffentlicher Dienststellen sowie Jagd- und Rettungshunde während eines bestimmungsgemäßen Einsatzes und der dazugehörigen Übungen.

§ 3
Strafbestimmungen

Verstöße gegen § 1 Abs. 1 und 2 dieser Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und werden gemäß § 8 Abs. 1 lit. d i.V.m. § 23 Abs. 2 Landes-Polizeigesetz, von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 360,- Euro geahndet.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft.

Kitzbühel, am 15.12.2010

Dr. W i n k l e r
Bürgermeister

Flächen_Leinenzwang1

Flächen_Leinenzwang2